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Garantie für Zahnersätze

Die Zahnarztpraxis gewährt für die angefertigten Zahnersätze Garantie. Das Zahntechniklabor stellt einen Garantieschein, sog. Dental Pass aus. Mit dieser Urkunde gewährleisten wir, dass

  • zur Fertigstellung Ihres Zahnersatzes nur weltweit anerkannte Materialien von bester Qualität verwendet wurden
  • die Fachkenntnisse unserer Kollegen, die Maschinen und die angewandte Technologie den höchsten Ansprüchen nachkommen.

Gegen Vorzeigen des Garantiescheins können Sie Ihre Ansprüche auf Garantie bei bestimmungsgemässer Verwendung nach dem Einbau zur Geltung bringen. Voraussetzung der Garantie ist die jährliche Kontrolluntersuchung. Wir gewähren auf festsitzende Zahnersätze aus Keramik 3 Jahre Garantie, auf weitere Zahnwerke (z.B.: herausnehmbare Zahnersätze, Kompositfüllungen) 1 Jahr Garantie. Für Implantate geben wir eine spezielle sog. Osseointegrationsgarantie.

Wir leisten in den folgenden Fällen keine Garantie:

  • vernachlässigte Mundhygiene
  • Nichtbefolgen ärztlicher Anweisungen (z.B.: Totalprothese beim Schlafen nicht tragen)
  • unsachgemässe Verwendung des Zahnersatzes
  • Nichteinhaltung notwendiger Kontrolltermine (einmal jährlich)
  • für Arbeiten, die als Nachbehandlung zu betrachten sind, z.B.: Entfernung der Naht nach einer Operation, Unterfütterung einer Prothese

 

Wichtige Mitteilung:
Die Behandlungskosten werden von den Krankenkassen in Deutschland übernommen. Allerdings nur wenn genau nach Behandlungsplan gearbeitet wurde. D.h. der Patient bekommt die gesamte Zuzahlung von der Krankenkasse erstattet. Mehr Informationen über "Zahnbehandlung im EU-Ausland?" finden Sie auf der Webseite "Europäisches Verbraucherzentrum"